Information

Angekündigte Änderungen ab 22.03.2021

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich aus der Tagespresse entnommen haben soll ab  Montag in Baden-Württemberg auch an den Grundschulen eine Maskenpflicht für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler gelten.

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler. Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. In einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können. Auch an weiterführenden Schulen müssen ab Montag medizinische Masken getragen werden.

 

Diese Information kann man einer Pressemitteilung der Landesregierung entnehmen.

Sobald wir nähere Informationen haben werden wir Sie informieren.

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden die Schulen offiziell nicht informiert. 19.03.2021 17:17 Uhr