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Maskenpflicht an Schulen

Die Corona-Verordnung Schule wurde durch die Landesregierung wegen der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst.

Folgende differenzierte Lösung wurde für Schulen beschlossen:

 

  • Inzidenz <50: Keine Maskenpflicht mehr im Freien

Sofern die 7-Tage-Inzidenz von 5o in einem Stadt- oder Landkreis unterschritten ist, entfällt die Maskenpflicht im Freien.

  • Inzidenz <35 und 2 Wochen kein Corona-Ausbruch an der Schule: Keine Maskenpflicht mehr in den Unterrichtsräumen.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt-oder Landkreis unter 35 und gab es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude jedoch bestehen.

 

Die Testpflicht an den Schulen bleibt bestehen wie auch die Hygienevorgaben und die Vorgaben zum Lüften.

Da in Stuttgart die 7-Tage-Inzidenz seit mehr als 5 Tagen unter 35 lag und an der Eido in den letzten 14 Tage kein positiv festgestellter Fall aufgetreten ist, entfällt wie oben angekündigt die Maskenpflicht im Klassenzimmer und auf dem Pausenhof.

Sofern, anders als erhofft, die Inzidenzen wieder ansteigen sollten, greifen auch automatisch wieder die weitergehenden Schutzmaßnahmen.