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Notbetreuung ab 22.04.2021

Die Stadt Stuttgart hat eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, welche die Zutritts- und Teilnahmeverbote für die Notfallbetreuung in Schulen regelt.

Diese Verfügung wird rechtlich bindend ab Donnerstag, den 22.4.2021.

Wie Sie dieser Verfügung entnehmen können, hat die Stadt Stuttgart aufgrund der sehr hohen Inzidenz entschieden, klare Kriterien festzulegen, um die Teilnehmerzahl bei der Notbetreuung zu reduzieren.

 

Berechtigt für die Notbetreuung sind:

 

Schülerinnen und Schüler, deren Sorgeberechtigte oder alleinerziehende/r Sorgeberechtigte/r am Arbeitsplatz- ggf auch im HomeOffice- unabkömmlich sind.

In den Schulen hat die Stadt damit wieder eingeführt, dass die Sorgeberechtigten eine Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigen, mit der sie ihre Berechtigung nachweisen müssen.