Notfallbetreuung an Schulen
Informationen zur Notfallbetreuung:
- unter Downloads (s. unten) ist das Infoschreiben der Stadt Stuttgart und das Anmeldeformular hinterlegt
- Anmeldung über das Anmeldeformular per E-Mail an eichendorffschule@stuttgart.de
- Kriterien zur Anmeldung entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Stadt Stuttgart
- an der Eichendorffschule findet die Notfallbetreuung in den Räumlichkeiten der Stammschule (Ebitzweg 57) statt.
- Für den Zeitraum der Notfallbetreuung wird keine Essensversorgung bereitgestellt. (Vesper mitgeben)
- Umfang der Betreuung richtet sich nach den bisher gebuchten Zeiten ( Frühbetreuung ab 7.00 Uhr / Spätbetreuung bis 17.00 Uhr / VGS 7.00 - 14.00)
- Die Kinder bringen zur Notfallbetreuung ihre Lernmaterialien mit.
Brief der Stadt Stuttgart zur Notfallbetreuung:
Anmeldung zur Notfallbetreuung an Schulen:
Gemäß Entscheidung der Landesregierung Baden-Württemberg werden ab
Dienstag, den 17. März 2020, der Unterricht und jegliche Veranstaltungen an
Schulen ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet, um die Eltern, die in
den Bereichen der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ tätig sind, zu entlasten.
Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung
(medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung
notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur
(Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die
Lebensmittelbranche.
Voraussetzung für den Anspruch auf Notfallbetreuung ist, dass beide Elternteile,
bzw. der alleinerziehende Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist.
Eine Notfallbetreuung kann für deren Kinder ausschließlich nur dann angeboten
werden, wenn diese an einer Stuttgarter Schule in
• den Klassenstufen 1-4 an Grundschulen,
• den Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen sowie
beschult werden.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären
Schulzeit bzw. gebuchten Betreuungszeit dieser Schülerinnen und Schüler.
Bitte beachten Sie, dass die Betreuung von Kindern nicht möglich ist, wenn
diese sich in den letzten 14 Tagen in einem durch das Robert-Koch-Institut
(www.rki.de) jeweils aktuell definierten Risikogebiet aufgehalten haben oder
Kontakt zu einer bestätigten mit Covid-19 infizierten Person hatten (unabhängig
von Symptomen). Sofern Ihr Kind Krankheitssymptome gleich welcher Art
zeigt, ist eine Notfallbetreuung ebenfalls nicht möglich.