Information

Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 und 10

Ab 04. Mai 2020 beginnt für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 der Präsenzunterricht zur Prüfungsvorbereitung.

Für die Wiederaufnahme des Betriebs sind hierbei die Einhaltung der Hygienevorgaben zum Infektionsschutz unerlässlich.

 

Wichtige Informationen:

  • Für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist es wichtig, dass sich alle an die Hygienevorgaben zum Infektionsschutz halten. (s. Anlage)
  • Ihr dürft nur in die Schule kommen, wenn ihr gesund seid. Auch bei Anzeichen einer Erkältung dürft ihr nicht kommen.
  • Ihr seid in Lerngruppen eingeteilt. Bei den Stundenplänen sind die Schüler/innen aufgelistet, für die dieser individuelle Stundenplan gilt.

          Über die Klassenlehrerinnen / Klassenlehrer erfahrt Ihr, welcher Gruppe Ihr zugeteilt seid!

          Unter Downloads findet Ihr den Stundenplan (s. unten)

  • Jeder von euch hat in seiner Lerngruppe nur in einem Klassenzimmer Unterricht.
  • In diesem Klassenzimmer steht für jeden Schüler ein personalisierter Tisch, auf dem der Name des Schülers/ der Schülerin steht. Ihr dürft nur an diesem Platz sitzen.
  • Kommt erst 5 Minuten vor Beginn eures Unterrichts auf das Schulgelände und stellt euch vor dem Haupteingang mit dem vorgeschriebenen Abstand von 1,5m auf. Ein Lehrer holt euch zu dem genau angegebenen Zeitpunkt dort ab und geht mit euch in den Lernraum.
  • Das Schulgebäude ist nicht frei zugänglich. Wer zu spät kommt, muss auf die nächste Öffnung warten.
  • Ihr habt 3 Stunden Unterricht. Zwischen den Stunden ist keine Pause.
  • Nur in dringenden Fällen könnt ihr einzeln auf die für euch zugeteilte Toilette gehen.
  • Ihr müsst sowohl im Zimmer als auch in den Gängen die Abstandsregel einhalten.
  • Denkt daran, dass ab dem 27.04.2020 im öffentlichen Nahverkehr das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes vorgeschrieben ist.

 

Bei Schülerinnen und Schülern mit einer relevanten Vorerkrankung entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer Risikogruppe angehören.