Informationen

Schulbetrieb ab dem 4. April 2022

Mit Ablauf des 2. April 2022 werden sowohl die Corona-Verordnung der Landesregierung als auch die Corona-Verordnung Schule, die am 1. April 2022 notverkündet werden, angepasst. Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es dennoch wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen.

 

Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 wird nach Informationen des Kultusministeriums Folgendes gelten:

 

Maskenpflicht entfällt 

Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.

 

Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort

Schülerinnen und Schüler sind weiterhin zweimal pro Woche und die Beschäftigten an jedem Präsenztag zu testen. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden. 

 

Hygienevorgaben, Lüften und Abstand

Es wird empfohlen, die bisherigen Hygieneregeln und die Vorgaben zum regelmäßigen Lüften weiterhin konsequent zu beachten. Soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen, ist nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

 

Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch die

Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen. 

 

 Zutritts- und Teilnahmeverbote

Das Zutritts- und Teilnahmeverbot ist künftig auf Personen begrenzt, die der Testpflicht nicht nachkommen. Selbstverständlich haben auch absonderungspflichtige Personen weiterhin keinen Zutritt zur Schule. Dies ergibt sich bereits daraus, dass sie den Absonderungsort in der Regel nicht verlassen dürfen.