Stadt führt die Maskenpflicht im Unterricht wieder ein
In Stuttgarts Schulen gilt ab Mittwoch, den 17.11.2021 wieder während des gesamten Unterrichts die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Stadt
reagiert damit auf die rasante Ausbreitung des Coronavirus. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung, die die Stadt am Montag, 15. November, veröffentlichte.
Die Maskenpflicht gilt laut Verfügung in allgemeinen Schulen sowie den Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen
Nachmittagsbetreuung und den Horten an der Schule“. Dort besteht in den Unterrichts- und Betreuungsräumen jetzt auch am Sitzplatz die Pflicht zum Tragen
einer medizinischen Maske. Dies gilt auch für Lehrkräfte und andere am Unterricht und an Betreuungsangeboten mitwirkende Personen, auch wenn sie den
Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.