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Testpflicht und Schulbetrieb nach den Osterferien

Mit Ablauf des 13. April 2022 ist an Schulen in Baden-Württemberg grundsätzlich die Testpflicht auf das Corona-Virus entfallen.

Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich.

Unabhängig davon sollten Kinder mit Krankheitssymtomen die Schule nicht besuchen.